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Volle steuerliche Anrechnung der Kosten für die Kinderbetreuung

Formulierte Gesetzesinitiative

Volle steuerliche Anrechnung der Kosten für die Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der grossen Herausforderungen unserer Zeit. Viele Eltern, insbesondere Mütter, möchten nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einsteigen, stehen jedoch vor hohen Kosten für die Kinderbetreuung. Diese Belastung macht den Wiedereinstieg oftmals unattraktiv. Was fehlt, sind steuerliche Anreize, damit Eltern schneller wieder arbeiten können – was auch dem Arbeitsmarkt zugutekommt.

Die Forderung

Die Initiative «Volle steuerliche Anrechnung der Kosten für die Kinderbetreuung» fordert, dass alle nachgewiesenen und selbst getragenen Kosten für die externe Kinderbetreuung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, wenn beide Elternteile ein Arbeitspensum von je mindestens 60 Prozent haben. Diese Massnahme soll dazu beitragen, dass Eltern nicht mehr durch hohe Betreuungskosten von einer raschen Rückkehr in den Beruf abgehalten werden. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist es entscheidend, dass vorhandene Potenziale auf dem Arbeitsmarkt genutzt werden. Die steuerliche Entlastung macht den Wiedereinstieg finanziell attraktiver und stärkt somit auch die Wirtschaft.

Warum ist das wichtig?

Der Fachkräftemangel ist eine der grössten Herausforderungen für die Schweizer Wirtschaft. Durch diese Initiative wird es für Eltern einfacher, rasch wieder ins Berufsleben zurückzukehren, was die Verfügbarkeit von inländischen Arbeitskräften erhöht. Das Zusatzeinkommen von Eltern darf nicht durch die Kosten für die Kinderbetreuung verschlungen werden. Zudem wird verhindert, dass Familien in benachbarte Kantone wie Basel-Stadt abwandern, die bessere steuerliche Rahmenbedingungen bieten. Dies stärkt die Attraktivität des Kantons Basel-Landschaft als Wohn- und Arbeitsort und sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen.

Die Umsetzung

Die Initiative sieht eine Änderung des Steuergesetzes vor, die es Eltern ermöglicht, alle nachgewiesenen Kosten für die externe Kinderbetreuung vollständig von ihrem steuerbaren Einkommen abzuziehen. Der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Ausführungsbestimmungen zu erarbeiten, damit die neuen Regelungen ab dem Steuerjahr nach der Annahme der Volksabstimmung in Kraft treten können. Dies bedeutet, dass Eltern rasch von den Entlastungen profitieren und ihre berufliche Planung entsprechend anpassen können. Die klare und transparente Umsetzung schafft Rechtssicherheit und bietet den Unternehmen die Chance, auf mehr verfügbare Fachkräfte zählen zu können.

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