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Staatsaufgaben: Weniger ist mehr

Formulierte Gesetzesinitiative

Staatsaufgaben: Weniger ist mehr

Der staatliche Fussabdruck wird laufend grösser. Die Folgen sind zunehmende Ineffizienz und wachsende Bürokratie. Je mehr neue Aufgaben sich der Staat aneignet, desto tiefer greift er in den privaten Gestaltungsspielraum und die unternehmerische Freiheit ein. Das belastet nicht nur die öffentlichen Finanzen, sondern auch unsere KMU. Eine Aufgabenüberprüfung und ein damit verbundener Abbau sollen einen Staat herbeiführen, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert.

Die Forderung

Die Initiative «Staatsaufgaben: Weniger ist mehr» fordert, dass das staatliche Handeln subsidiär bleiben soll und der Staat sich auf seine wesentlichen Aufgaben beschränkt. Wo es sinnvoll und möglich ist, sollten öffentliche Aufgaben im Kanton Basel-Landschaft an private Anbieter übergeben werden. Aufgaben, die in anderen Kantonen bereits erfolgreich von privaten Dienstleistern übernommen wurden, sollen auch im Baselbiet an nicht-staatliche Akteure ausgelagert werden. Unabhängige Fachleute sollen prüfen, welche Aufgaben im Baselbiet effizienter und kostengünstiger von Privaten übernommen werden können.

Warum ist das wichtig?

Die Übernahme immer neuer Aufgaben durch den Staat geht letztlich auch zulasten der KMU. Die Politik hat in den letzten Jahren zu oft den Staat als Erbringer neuer Aufgaben bestimmt, die auch von Privaten erledigt werden könnten. Dabei gingen marktwirtschaftliche Grundsätze oft vergessen. Alle diese staatlichen Stellen potenzieren sich. Es gilt die Faustregel: In dem Masse, in dem der Staat einspringt, dirigiert er eben auch die Wirtschaft. Aus dieser Negativspirale sollten wir möglichst rasch herausfinden. Die Möglichkeit der Auslagerung von Aufgaben an private Betriebe muss konsequent genutzt werden.

Die Umsetzung

Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben soll an dezentrale Verwaltungsträger übertragen werden, wenn diese Aufgaben ausserhalb der kantonalen Verwaltung wirksamer und wirtschaftlicher erbracht werden können. Der Regierungsrat soll diese Möglichkeit konsequent nutzen, sofern die Aufgabenübertragung möglich und diese Aufgaben von Privaten effizienter und kostengünstiger bewältigt werden können. Eine diesbezügliche Überprüfung der öffentlichen Aufgaben des Kantons soll durch unabhängige Experten erfolgen, die nicht der Verwaltung angehören. Der Expertenbericht ist öffentlich zugänglich zu machen.

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