STAATSWESEN
ENERGIE
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BERUFSBILDUNG
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Formulierte Verfassungsinitiative
Wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch Private
Immer mehr Regulierungen und ein Überborden der Staatsaufgaben führen zu neuen Verwaltungseinheiten. Diese erschweren den Unternehmen das Leben mit administrativen Anforderungen, die Zeit und Geld kosten. Das Wachsen der Baselbieter Verwaltung hat ihre Ursache oft auch in Bestimmungen des Bundes. Der Kanton soll deshalb in Bern vorstellig werden, um die kantonalen Grundsätze der Auslagerung von Aufgaben an Private auch in der Bundesverwaltung durchzusetzen.
Die Forderung
Die Initiative «Wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch Private» will das Subsidiaritätsprinzip staatlichen Handelns in der Verfassung fest verankern. Der Kanton soll danach streben, öffentliche Aufgaben an private Akteure zu übertragen, sofern diese nachweislich effizienter und kostengünstiger arbeiten. Zur Sicherstellung dieser Effizienz und Wirtschaftlichkeit werden unabhängige Experten beauftragt, die Aufgabenverteilung zu überprüfen. Darüber hinaus soll sich der Kanton beim Bund dafür einsetzen, dass auch das eidgenössische Recht dahingehend angepasst wird, dass Aufgaben an private Akteure delegiert werden, sofern diese sie effektiver erfüllen. Auch auf Bundesebene sollen unabhängige Experten entsprechende Prüfungen vornehmen. Der Kanton Basel-Landschaft soll diese Grundsätze durch eine Standesinitiative auf Bundesebene einfordern.
Warum ist das wichtig?
Der Staat soll sich auf das Wesentliche konzentrieren, statt immer weiter zu wachsen und so nicht nur die Staatsfinanzen, sondern auch die KMU zu belasten. In anderen Kantonen funktioniert das bereits erfolgreich, warum also nicht auch im Baselbiet? Ein schlankerer Staat bedeutet einfachere Strukturen und damit auch eine Entlastung der KMU im Kontakt mit den Behörden. Weniger Bürokratie heisst nicht weniger Service. Vielmehr geht es darum, die Effizienz zu steigern und die Staatsaufgaben auf das Nötigste zu reduzieren. Ein schlanker Staat kann genauso gut – wenn nicht sogar besser – funktionieren.
Die Umsetzung
Mittels einer Standesinitiative soll das eidgenössische Recht so angepasst werden, dass auch auf Bundesebene die Aufgabenerfüllung an Private übertragen wird, wenn diese die Aufgabe wirksamer und wirtschaftlicher erfüllen. Die Aufgaben des Bundes sollen dementsprechend durch von der Verwaltung unabhängige Experten überprüft werden. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat innerhalb eines Jahres die notwendigen Bestimmungen zur Ausführung der Aufgabenüberprüfung zu erlassen.