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Formulierte Gesetzesinitiative
Zubringer Bachgraben-Allschwil: Unverzügliche Realisierung
Die funktionierende Mobilität ist auch das Rückgrat für das wirtschaftlich aufstrebende Bachgrabengebiet in Allschwil. Ohne funktionierende Verkehrsinfrastruktur wird die dortige Entwicklung jäh gebremst, weil die Mitarbeitenden nicht an den Arbeitsplatz kommen. Der Grossraum Basel kämpft seit Jahren mit einer überlasteten Verkehrssituation. Der lange Stillstand des Infrastrukturausbaus in Allschwil steht sinnbildlich dafür. Der Kanton soll mit einer raschen Realisierung den Befreiungsschlag starten.
5 Gründe,
weshalb es die Initiative braucht
Den Zubringer endlich realisieren
Die Baselbieter Stimmbevölkerung hat dem Projekt bereits 2015 zugestimmt. Trotzdem ist der Zubringer bis heute nicht gebaut. Die Initiative sorgt dafür, dass der politische Stillstand endlich beendet wird.
Den Wirtschaftsstandort Bachgraben stärken
Der Bachgraben zählt zu den wichtigsten Entwicklungsgebieten der Region. Eine leistungsfähige Verkehrsanbindung ist entscheidend, damit Unternehmen wachsen und neue Arbeitsplätze entstehen können.
Weniger Stau, mehr Mobilität
Täglich stehen Pendler auf überlasteten Strassen oder sind von Verkehrsbehinderungen betroffen. Der Zubringer verbessert die Erreichbarkeit des Gebiets und erleichtert den Arbeitsweg für tausende Beschäftigte.
Planungssicherheit schaffen
Die Initiative verpflichtet den Kanton, das Projekt prioritär voranzutreiben und die Finanzierung unabhängig von einer Beteiligung des Bundes sicherzustellen. So wird die Realisierung nicht weiter verzögert.
Ein zentrales Infrastrukturprojekt voranbringen
Der Zubringer bildet den ersten Teil der geplanten Umfahrung Allschwil und ist ein wichtiger Baustein für eine moderne Verkehrsinfrastruktur im Raum Basel. Seine Realisierung verbessert die Anbindung der gesamten Region.
Die Forderung
Die Initiative «Zubringer Bachgraben-Allschwil: Unverzügliche Realisierung» fordert den sofortigen Bau des Zubringers Bachgraben-Allschwil. Dieses Tunnelprojekt soll den Weg frei machen für eine bessere Erreichbarkeit des Wirtschafts- und Wohnstandorts Allschwil. Bereits 2015 wurde die Umfahrung Allschwil vom Stimmvolk gutgeheissen, doch bis heute wartet das Projekt auf seine Umsetzung. Die Initiative will nun den nötigen Druck auf die Politik ausüben, damit endlich gehandelt wird. Die Finanzierung soll ohne Wenn und Aber gesichert werden, unabhängig von einer möglichen Beteiligung des Bundes.
Warum ist das wichtig?
Überlastete Strassen und ein öV-Netz, das ebenfalls an seine Grenzen stösst, bremsen nicht nur den Warenverkehr, sondern auch die Menschen, die täglich zur Arbeit pendeln müssen. Der Zubringer Bachgraben-Allschwil ist mehr als nur eine Verkehrsverbindung – er ist ein Symbol für die dringend benötigte Modernisierung der gesamten Infrastruktur. Die Initiative zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verkehrssystem zu schaffen. Die Unternehmen im Gebiet Bachgraben/Allschwil sind dringend auf die Realisierung des Zubringers angewiesen.
Die Umsetzung
Projektierung, Landerwerb und Bauarbeiten für den Zubringer Bachgraben-Allschwil als ersten Teil der Umfahrung Allschwil sind unverzüglich an die Hand zu nehmen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt und Frankreich sowie dem Bund jederzeit sicherzustellen. Bei der Anwendung von weiteren Gesetzen, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Planung des Zubringers zu beachten sind, ist dessen Realisierung – soweit rechtlich möglich – zu priorisieren. Der Kanton stellt die Finanzierung der Gesamtkosten unabhängig einer möglichen Beteiligung durch den Bund sicher. Der Regierungsrat erstattet dem Landrat über die eingeleiteten Schritte und über den Sachstand halbjährlich Bericht.
Gesetzestext
§ 43g Zubringer Bachgraben-Allschwil
1 Zur optimalen verkehrlichen Anbindung des Wirtschafts- und Wohnstandorts Allschwil Bachgraben plant und projektiert der Kanton unverzüglich den Zubringer Bachgraben-Allschwil als ersten Teil der Umfahrung Allschwil.
2 Planung, Projektierung, Landerwerb und Bauarbeiten sind unverzüglich an die Hand zu nehmen. Sie sind beförderlich voranzutreiben.
3 Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt und Frankreich sowie dem Bund ist jederzeit sicherzustellen.
4 Der Kanton stellt die Finanzierung der Gesamtkosten unabhängig einer möglichen Beteiligung durch den Bund sicher.
5 Planung und Projektierung sind unter Berücksichtigung der raumplanerischen Anforderungen der Agglomeration Basel so zu treffen, dass die errichtete Strasse als Teil des kantonalen oder nationalen Strassennetzes (Hochleistungsstrasse, Hauptverkehrsstrasse) betrieben werden kann und auch baulich so ausgestaltet ist.
6 Bei der Anwendung von weiteren Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau des Zubringers Bachgraben-Allschwil zu beachten sind, ist die Realisierung des Zubringers soweit rechtlich möglich zu priorisieren.
7 Der Regierungsrat erstattet dem Landrat über die eingeleiteten Schritte und über den Sachstand halbjährlich Bericht.
8 § 43g tritt ausser Kraft, sobald der Bau des Zubringers Bachgraben-Allschwil abgeschlossen und der Zubringer in Betrieb genommen wurde.
