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Zubringer Bachgraben-Allschwil: Unverzügliche Realisierung

Formulierte Gesetzesinitiative

Zubringer Bachgraben-Allschwil: Unverzügliche Realisierung

Die funktionierende Mobilität ist auch das Rückgrat für das wirtschaftlich aufstrebende Bachgrabengebiet in Allschwil. Ohne funktionierende Verkehrsinfrastruktur wird die dortige Entwicklung jäh gebremst, weil die Mitarbeitenden nicht an den Arbeitsplatz kommen. Der Grossraum Basel kämpft seit Jahren mit einer überlasteten Verkehrssituation. Der lange Stillstand des Infrastrukturausbaus in Allschwil steht sinnbildlich dafür. Der Kanton soll mit einer raschen Realisierung den Befreiungsschlag starten.

Die Forderung

Die Initiative «Zubringer Bachgraben-Allschwil: Unverzügliche Realisierung» fordert den sofortigen Bau des Zubringers Bachgraben-Allschwil. Dieses Tunnelprojekt soll den Weg frei machen für eine bessere Erreichbarkeit des Wirtschafts- und Wohnstandorts Allschwil. Bereits 2015 wurde die Umfahrung Allschwil vom Stimmvolk gutgeheissen, doch bis heute wartet das Projekt auf seine Umsetzung. Die Initiative will nun den nötigen Druck auf die Politik ausüben, damit endlich gehandelt wird. Die Finanzierung soll ohne Wenn und Aber gesichert werden, unabhängig von einer möglichen Beteiligung des Bundes.

Warum ist das wichtig?

Überlastete Strassen und ein öV-Netz, das ebenfalls an seine Grenzen stösst, bremsen nicht nur den Warenverkehr, sondern auch die Menschen, die täglich zur Arbeit pendeln müssen. Der Zubringer Bachgraben-Allschwil ist mehr als nur eine Verkehrsverbindung – er ist ein Symbol für die dringend benötigte Modernisierung der gesamten Infrastruktur. Die Initiative zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verkehrssystem zu schaffen. Die Unternehmen im Gebiet Bachgraben/Allschwil sind dringend auf die Realisierung des Zubringers angewiesen.

Die Umsetzung

Projektierung, Landerwerb und Bauarbeiten für den Zubringer Bachgraben-Allschwil als ersten Teil der Umfahrung Allschwil sind unverzüglich an die Hand zu nehmen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt und Frankreich sowie dem Bund jederzeit sicherzustellen. Bei der Anwendung von weiteren Gesetzen, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Planung des Zubringers zu beachten sind, ist dessen Realisierung – soweit rechtlich möglich – zu priorisieren. Der Kanton stellt die Finanzierung der Gesamtkosten unabhängig einer möglichen Beteiligung durch den Bund sicher. Der Regierungsrat erstattet dem Landrat über die eingeleiteten Schritte und über den Sachstand halbjährlich Bericht.

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