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Formulierte Gesetzesinitiative
Mehr arbeiten muss sich lohnen – Erhöhung des steuerlichen Doppelverdiener- abzugs
Mit den aktuellen steuerlichen Anreizen erzielen Paare mit reduzierten Arbeitszeiten nur geringfügig weniger Nettoeinkommen als bei voller Erwerbstätigkeit. Im Kanton Basel-Landschaft liegt der steuer- liche Abzug für Doppelverdiener im schweizweiten Vergleich zu tief. Das macht es für viele Paare unattraktiv, ein höheres Arbeitspensum zu wählen, da der zusätzliche Verdienst durch höhere Steuern praktisch verpufft. Mit der Erhöhung des Doppelverdienerabzugs werden die richtigen Anreize geschaffen, um zahlreiche qualifizierte Personen zu höheren Arbeitspensen zu bewegen.
5 Gründe,
weshalb es die Initiative braucht
Steuerliche Fehlanreize beseitigen
Wer sein Arbeitspensum erhöht, soll nicht durch eine höhere Steuerbelastung ausgebremst werden. Die Initiative sorgt dafür, dass sich zusätzliche Erwerbsarbeit finanziell wieder auszahlt.
Mehr Fachkräfte für die Wirtschaft
Höhere Arbeitspensen helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das vorhandene Arbeitskräftepotenzial im Kanton besser zu nutzen.
Mehr Netto vom Brutto
Ein höherer Doppelverdienerabzug sorgt dafür, dass arbeitende Paare mehr von ihrem erwirtschafteten Einkommen behalten können.
Basel-Landschaft als Standort stärken
Ein attraktives Steuersystem verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons und macht Basel-Landschaft als Wohn- und Arbeitsstandort noch attraktiver.
Eigenverantwortung statt staatlicher Eingriffe
Die Initiative setzt auf steuerliche Anreize statt auf neue Subventionen oder zusätzliche Regulierungen. Sie stärkt die Eigenverantwortung und belohnt freiwillig höhere Erwerbstätigkeit.
Die Forderung
Die Initiative «Mehr arbeiten muss sich lohnen – Erhöhung des steuerlichen Doppelverdienerabzugs» zielt darauf ab, Paare steuerlich zu entlasten und damit einen Anreiz zu schaffen, ihre Arbeitsleistung zu erhöhen. Sie fordert eine Erhöhung des steuerlichen Doppelverdienerabzugs, wenn das Arbeitspensum beider Partner zusammen 160 Prozent übersteigt. Konkret soll der Abzug auf CHF 8'500 angehoben wer- den und ab einem gemeinsamen Pensum von über 180 Prozent sogar auf CHF 10'200. Diese Anpassung macht es für Paare attraktiver, mehr zu arbeiten, da sie einen grösseren Teil ihres Ein- kommens behalten können.
Warum ist das wichtig?
Besonders KMU sind auf ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen, um ihre wirtschaftliche Stärke zu halten. Gleichzeitig wird in bestimmten politischen Kreisen eine Reduktion der Arbeitszeit gefordert, was die Problematik noch verschärfen könnte. Die Initiative setzt hier an und sorgt dafür, dass sich zusätzliche Arbeit auch finanziell lohnt. Eine erhöhte Erwerbsbeteiligung der inländischen Arbeitskräfte ist essenziell, um die demografischen Herausforderungen, wie die Pensionierungswelle der Babyboomer, abzufedern.
Die Umsetzung
Die Initiative sieht eine Änderung des Steuergesetzes vor, die den steuerlichen Doppelverdienerabzug schrittweise erhöht. Der Regierungsrat ist nach Annahme der Initiative dafür verantwortlich, die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, damit die neue Regelung ab dem darauf folgenden Steuerjahr in Kraft treten kann. Diese Massnahme schafft nicht nur finanzielle Anreize für Paare, sondern sorgt auch dafür, dass mehr Personen zu einem höheren Arbeitspensum motiviert werden.
Gesetzestext
§ 8 4. Besteuerung der Ehegatten
3bis Übersteigt dabei das Gesamtpensum beider Ehegatten 160 %, erhöht sich der maximale Abzug auf CHF 8‘500. Übersteigt das Gesamtpensum beider Ehegatten 180 %, erhöht sich der maximale Abzug auf CHF 10‘200
§ 68c* 3. Ausgestaltung des Steuertarifs
2 Der Steuerabzug für die in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten, die beide erwerbstätig sind, richtet sich nach den Tarifen, die ihr Gesamteinkommen (§ 8) und die Abzüge nach Absatz 1 sowie den Doppelverdienerabzug (§ 8 Absatz 3 und 3bis) berücksichtigen.
§ tbd Übergangsregelung zu § 8 Abs. 3 bis vom [Abstimmungsdatum]
1 Der revidierte § 8 Abs. 3bis wird erstmals in dem Steuerjahr angewandt, das auf das Jahr der Annahme der Bestimmung in der Volksabstimmung folgt.
2 Der Regierungsrat erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen.
