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Fachkräfte aus Drittstaaten: Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen

Formulierte Verfassungsinitiative

Fachkräfte aus Drittstaaten: Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen

Viele Unternehmen kämpfen damit, offene Stellen nicht besetzen zu können. Besonders das Baselbiet als Grenzregion mit zahlreichen internationalen Unternehmen ist auf eine erhebliche Anzahl qualifizierter Arbeitskräfte – auch aus Drittstaaten – angewiesen. Probleme in der Rekrutierung bremsen nicht nur das Wachstum der Unternehmen, sondern schwächen auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts.

5 Gründe,
weshalb es die Initiative braucht
  1. Offene Stellen schneller besetzen

    Unternehmen sollen qualifizierte Fachkräfte dort rekrutieren können, wo sie verfügbar sind, insbesondere dann, wenn diese in der Schweiz nicht gefunden werden.

  2. Gezielte statt unkontrollierte Zuwanderung

    Die Initiative setzt auf eine bedarfsgerechte Zuwanderung in Berufen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel und schafft Lösungen dort, wo sie tatsächlich benötigt werden.

  3. Den Wirtschaftsstandort stärken

    Internationale Unternehmen und innovative KMU sind auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Eine erleichterte Rekrutierung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Baselbiets.

  4. Dem demografischen Wandel begegnen

    Die Pensionierung der Babyboomer verschärft den Arbeitskräftemangel. Qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten helfen, diese Lücke gezielt zu schliessen.

  5. Bürokratische Hürden abbauen

    Zu starre Zulassungsbeschränkungen erschweren heute die Rekrutierung dringend benötigter Spezialisten. Die Initiative setzt sich für praxistaugliche und bedarfsgerechte Lösungen ein.

Die Forderung

Die Initiative «Fachkräfte aus Drittstaaten: Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen» setzt genau dort an, wo es brennt. Sie fordert, dass sich der Kanton Basel-Landschaft auf Bundesebene dafür einsetzt, den Zugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erleichtern. Dies ist insbesondere für Berufsarten mit erheblichem Fachkräftemangel zwingend. Denn eines ist klar: Ohne genügend Fachkräfte kann sich unsere Wirtschaft nicht weiterentwickeln. Und Wachstum ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit, wenn wir unseren Wohlstand und unseren sozialen Zusammenhalt sichern wollen.

Warum ist das wichtig?

Während einige Kreise von einer «Post-Wachstumsgesellschaft» träumen und Arbeitszeitverkürzungen fordern, dürfen wir uns diesen Illusionen nicht hingeben. Die demografische Entwicklung – Stichwort Pensionierungswelle der Babyboomer – zeigt, dass wir dringend mehr Arbeitskräfte brauchen. Deshalb ist die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten eine sinnvolle Ergänzung. Es geht nicht darum, Türen unkontrolliert zu öffnen, sondern darum, gezielt dort zu handeln, wo es nötig ist. Gerade in Berufsbereichen mit massivem Fachkräftemangel sollten bürokratische Hürden abgebaut und Anreize geschaffen werden, um talentierte Menschen aus dem Ausland zu gewinnen. Das stärkt nicht nur unsere Unternehmen, sondern auch unsere Gesellschaft.

Die Umsetzung

Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft soll im Hinblick auf den Einsatz gegen Fachkräftemangel angepasst werden. Die Kantonsbehörden setzen sich auf Bundesebene für die Förderung der Zuwanderung ein, die zur Behebung des Fachkräftemangels notwendig ist. Für Berufsarten mit erheblichem Fachkräftemangel ist die eidgenössische Migrationsgesetzgebung so anzupassen, dass die Zulassungsbeschränkungen von Drittstaatsangehörigen für diese Berufsarten abgebaut werden. Dafür müssen in den speziell betroffenen Branchen der Inländervorrang gelockert und die Höchstzahlen für Zulassungen aus Drittstaaten angehoben werden.

Gesetzestext
§ 121a Einsatz gegen Fachkräftemangel

1 Die Kantonsbehörden setzen sich auf Bundesebene dafür ein, dass die zur Behebung des Fachkräftemangels notwendige Zuwanderung gefördert wird. Insbesondere wird mittels einer Standesinitiative nach Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung verlangt, die eidgenössische Migrationsgesetzgebung so anzupassen, dass die Zulassungsbeschränkungen von Drittstaatsangehörigen, wie insbesondere der Inländervorrang und Höchstzahlen, für Berufsarten mit erheblichem Fachkräftemangel abgebaut werden.


II. Inkrafttreten

Die Änderung tritt am Tage nach der Volksabstimmung in Kraft.

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