STAATSWESEN
ENERGIE
ENERGIE
ENERGIE
BERUFSBILDUNG
BERUFSBILDUNG
Formulierte Verfassungsinitiative
Fachkräfte aus Drittstaaten: Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen
Viele Unternehmen kämpfen damit, offene Stellen nicht besetzen zu können. Besonders das Baselbiet als Grenzregion mit zahlreichen internationalen Unternehmen ist auf eine erhebliche Anzahl qualifizierter Arbeitskräfte – auch aus Drittstaaten – angewiesen. Probleme in der Rekrutierung bremsen nicht nur das Wachstum der Unternehmen, sondern schwächen auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts.
Die Forderung
Die Initiative «Fachkräfte aus Drittstaaten: Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen» setzt genau dort an, wo es brennt. Sie fordert, dass sich der Kanton Basel-Landschaft auf Bundesebene dafür einsetzt, den Zugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erleichtern. Dies ist insbesondere für Berufsarten mit erheblichem Fachkräftemangel zwingend. Denn eines ist klar: Ohne genügend Fachkräfte kann sich unsere Wirtschaft nicht weiterentwickeln. Und Wachstum ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit, wenn wir unseren Wohlstand und unseren sozialen Zusammenhalt sichern wollen.
Warum ist das wichtig?
Während einige Kreise von einer «Post-Wachstumsgesellschaft» träumen und Arbeitszeitverkürzungen fordern, dürfen wir uns diesen Illusionen nicht hingeben. Die demografische Entwicklung – Stichwort Pensionierungswelle der Babyboomer – zeigt, dass wir dringend mehr Arbeitskräfte brauchen. Deshalb ist die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten eine sinnvolle Ergänzung. Es geht nicht darum, Türen unkontrolliert zu öffnen, sondern darum, gezielt dort zu handeln, wo es nötig ist. Gerade in Berufsbereichen mit massivem Fachkräftemangel sollten bürokratische Hürden abgebaut und Anreize geschaffen werden, um talentierte Menschen aus dem Ausland zu gewinnen. Das stärkt nicht nur unsere Unternehmen, sondern auch unsere Gesellschaft.
Die Umsetzung
Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft soll im Hinblick auf den Einsatz gegen Fachkräftemangel angepasst werden. Die Kantonsbehörden setzen sich auf Bundesebene für die Förderung der Zuwanderung ein, die zur Behebung des Fachkräftemangels notwendig ist. Für Berufsarten mit erheblichem Fachkräftemangel ist die eidgenössische Migrationsgesetzgebung so anzupassen, dass die Zulassungsbeschränkungen von Drittstaatsangehörigen für diese Berufsarten abgebaut werden. Dafür müssen in den speziell betroffenen Branchen der Inländervorrang gelockert und die Höchstzahlen für Zulassungen aus Drittstaaten angehoben werden.