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Fachkräftemangel bekämpfen – Förderung von Vollzeitarbeit

Nichtformulierte Initiative

Fachkräftemangel bekämpfen – Förderung von Vollzeitarbeit

Immer weniger Arbeitstätige finanzieren mit ihren Lohnprozenten die Renten und andere Sozialleistungen. Der Trend zur Teilzeitarbeit verschärft das Problem. Es braucht eine aktive Förderung der Vollzeitarbeit, indem das kantonale Steuerrecht entsprechende Anreize setzt und Fehlanreize für Teilzeitarbeit vermeidet.

Die Forderung

Das Ziel der Initiative «Fachkräftemangel bekämpfen – Förderung von Vollzeitarbeit» ist es, mehr Personen zur Vollzeitarbeit zu motivieren. Die Förderung der Vollzeitarbeit bedeutet auch, dem Teilzeittrend entgegenzutreten, und ist ein Gebot der Stunde. Denn mehr Personen, die voll arbeiten, bedeuten nicht nur mehr Fachkräfte im Arbeitsmarkt, sondern auch eine stärkere Wirtschaft und damit mehr Wohlstand. Der entscheidende Hebel ist dabei das Steuerrecht. Heute zahlen zwei Personen mit gleichem Einkommen – die eine gut ausgebildet und mit stark reduziertem Pensum, die andere mit zwei Jobs und Überzeit – gleich viel Steuern. Das ist ungerecht und verschärft das über- geordnete Problem des Fachkräftemangels. Die Initiative fordert daher eine Anpassung des Steuerrechts, die Fehl- anreize bei der Teilzeitarbeit minimiert und stattdessen die Vollzeitarbeit durch steuerliche Anreize fördert.

Warum ist das wichtig?

Gerade in einer Zeit, in der die Babyboomer in Rente gehen, brauchen wir jede Hand im Arbeitsmarkt. Wenn we- niger gearbeitet wird, sinken nicht nur die Steuereinnahmen, sondern auch die finanzielle Basis für unsere Sozialleistungen. Dies würde auf lange Sicht auch unsere Rentensysteme gefährden, da immer weniger Arbeitende immer mehr Rentner finanzieren müssen. Attraktive steuerliche Bedingungen für Vollzeitarbeit ziehen zudem leistungs- orientierte Personen und Unternehmen an, die mit ihrer Arbeitsleistung zu einer hohen Wertschöpfung und damit zu hohen Steuereinnahmen beitragen.

Die Umsetzung

Beim Wettbewerb um die Talente soll der Kanton Basel-Landschaft ein attraktiver Wohn- und Arbeitskanton sein und bleiben. Zu diesem Zweck soll Vollzeitarbeit mit finanziellen und steuerlichen Anreizen ermöglicht und gefördert werden. Der Kanton Basel- Landschaft überarbeitet mit diesem Ziel das Steuerrecht und die Bestimmungen zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Die Initiative ist in- nert vier Jahren ab Annahme durch das Stimmvolk umzusetzen.

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