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BERUFSBILDUNG
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Formulierte Verfassungsinitiative
Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen
Unternehmen bekunden grosse Mühe, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, was das Wachstum hemmt und langfristig den Wohlstand gefährdet. Gleichzeitig wären viele Menschen nicht abgeneigt, freiwillig über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Diese sollen mit den nötigen Anreizen motiviert werden, ihre Arbeitskraft, ihre Erfahrung und ihr Fachwissen ein paar Jahre länger zur Verfügung zu stellen.
Die Forderung
Die Initiative «Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen» zielt darauf ab, das Arbeiten über das Rentenalter hinaus attraktiver zu gestalten. Sie will Anreize schaffen, damit ältere Menschen freiwillig länger arbeiten. Denkbar wären etwa Steuererleichterungen oder der Verzicht auf Sozialabgaben für Arbeitnehmende im Rentenalter. Flexiblere Rentenmodelle könnten ebenfalls dazu beitragen, dass der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand sanfter gestaltet wird. Ein zusätzlicher Rentenbonus könnte für viele ein Motivationsschub sein, dem Arbeitsmarkt länger erhalten zu bleiben.
Warum ist das wichtig?
Viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären willens, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Mit ihrem «ordentlichen» Ausstieg aus dem Arbeitsleben bleibt viel potenzielle Arbeitskraft ungenutzt. Dabei verfügen diese Personen über wertvolle Erfahrung und Fachwissen, das dringend gebraucht wird. Doch viele Menschen hören auf zu arbeiten, weil ihnen durch Sozialabgaben und Steuern zu wenig vom zusätzlichen Verdienst übrig bleibt. Mit einer flexibleren und attraktiveren Besteuerung im Rentenalter schaffen wir nicht nur eine Lösung für die Unternehmen, sondern auch mehr Möglichkeiten für ältere Menschen, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten weiterhin einzubringen. Dies stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft und sichert den Wohlstand für kommende Generationen.
Die Umsetzung
Der Kanton Basel-Landschaft soll sich mit dieser Standesinitiative auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Personen nach Erreichen des Referenzalters möglichst einfach ihre Arbeit fortsetzen können. Die Standesinitiative will die eidgenössische Gesetzgebung so anpassen, dass die über das Rentenalter hinaus fortgesetzte Erwerbstätigkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell attraktiv ist. Davon auszunehmen sind Berufsarten, die aufgrund hoher Arbeitslosigkeit der Stellenmeldepflcht unterliegen.