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Duale Ausbildung mit Berufsbildungs­fonds stärken

Formulierte Gesetzesinitiative

Duale Ausbildung mit Berufsbildungs­fonds stärken

Die duale Berufsbildung ist das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft und gilt als einer der Erfolgsfaktoren des Landes. Doch die Bedeutung der Berufslehre nimmt schleichend ab. Immer mehr Jugendliche entscheiden sich für einen akademischen Bildungsweg, während Unternehmen Schwierigkeiten haben, Lehrstellen zu besetzen. Der Fachkräftemangel ist bereits heute spürbar und droht die wirtschaftliche Zukunft der Schweiz zu gefährden.

Die Forderung

Die Initiative «Duale Ausbildung mit Berufsbildungsfonds stärken» will mit einem Berufsbildungsfonds Massnahmen finanzieren, um die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu fördern und Jugendliche für die Berufslehre zu begeistern. Unternehmen, die selbst nicht ausbilden, bezahlen in diesen Fonds ein und beteiligen sich damit solidarisch an der beruflichen Grundbildung. Das geäufnete Geld fliesst in die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe sowie in Marketingmassnahmen, um die Berufslehre in den Schulen stärker zu bewerben. Die Berufsbildungskommission, welche den Fonds verwaltet, sorgt dafür, dass die Gelder effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Dabei wird eng mit den Ausbildungsbetrieben und den Schulen zusammengearbeitet.

Warum ist das wichtig?

Eine starke Berufsbildung ist entscheidend, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Daher müssen Jugendliche motiviert werden, eine Berufslehre zu absolvieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schnittstelle zwischen Schule und Wirtschaft, um Schnupperlehren und Praktika zu fördern. Denn der direkte Kontakt zur Praxis weckt oft das Interesse an einer Lehre. Andere Kantone wie Luzern und Zürich haben mit ähnlichen Fonds-Modellen bereits positive Erfahrungen gemacht. Die Initiative greift diese bewährten Konzepte auf und passt sie an die Bedürfnisse des Kantons Basel-Landschaft an.

Die Umsetzung

Unternehmen, die keine oder aufgrund ihrer Grösse zu wenige Lernende ausbilden, speisen einen branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds. Als Richtgrösse wird erwartet, dass Unternehmen pro 50 Mitarbeitende mindestens einen Lernenden beschäftigen. Dabei sind Kleinstbetriebe von den Beiträgen befreit. Eine vom Regierungsrat gewählte Berufsbildungskommission entscheidet über die Verwendung der Mittel. Bei der Mittelverwendung stehen die Erhaltung und Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen und das übergeordnete Berufsbildungs-Marketing im Vordergrund.

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