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BERUFSBILDUNG
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Formulierte Gesetzesinitiative
Stärkung der beruflichen Orientierung: Praxisnahen Unterricht fördern
Immer mehr Jugendliche schlagen nach der Sekundarschule einen akademischen Weg ein, statt eine Berufslehre zu absolvieren. Dies hat zur Folge, dass der Nachwuchs in vielen wichtigen Berufen ausbleibt. Dies gilt insbesondere für die wichtigen technischen Bereiche. Es braucht dringend gezielte Investitionen in das «Berufsbildungs-Ökosystem», um Jugendliche für die Berufslehre zu begeistern und die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen zu erhalten.
5 Gründe,
weshalb es die Initiative braucht
Die Berufslehre wieder sichtbar machen
Die Berufslehre soll im Schulunterricht den Stellenwert erhalten, den sie als Erfolgsmodell der Schweiz verdient. Jugendliche sollen ihre vielfältigen Chancen frühzeitig kennenlernen.
Praxis und Schule besser verbinden
Ein direkter Einblick in die Arbeitswelt erleichtert die Berufswahl. Die Initiative stärkt die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen und bringt mehr Praxis in den Unterricht.
Die Berufswahl fundierter gestalten
Wer die Berufswelt aus eigener Erfahrung kennt, kann sich bewusster für seinen weiteren Bildungsweg entscheiden. Schnupperlehren und Praktika sollen deshalb stärker gefördert werden.
Mehr Nachwuchs für die Berufslehre gewinnen
Immer weniger Jugendliche entscheiden sich für eine Lehre. Die Initiative trägt dazu bei, mehr junge Menschen für eine berufliche Grundbildung zu begeistern und den Fachkräftenachwuchs zu sichern.
Berufserfahrung direkt ins Klassenzimmer bringen
Unternehmen kennen die Anforderungen der Berufswelt aus erster Hand. Ihre Erfahrung soll die berufliche Orientierung ergänzen und Jugendlichen ein realistisches Bild der vielfältigen Berufsmöglichkeiten vermitteln
Die Forderung
Die Initiative «Stärkung der beruflichen Orientierung: Praxisnahen Unterricht fördern» fordert, dass die Berufslehre wieder stärker in den Fokus der beruflichen Orientierung im Schulunterricht rückt. Die Schulen sollen den Lerninhalt zur dualen Ausbildung enger mit der Wirtschaft abstimmen. Dabei sollen die attraktiven Karrierechancen mit einem Berufsabschluss speziell hervorgehoben werden. Denn viele Jugendliche wissen gar nicht, wie vielfältig die Chancen in der Berufswelt sind. Ebenfalls ist die Integration von Schnupperlehren und Praktika in den Schulunterricht zu verbessern. Zu oft bleibt die von den Schulen für Schnupperangebote zur Verfügung gestellte Zeit von den Jugendlichen ungenutzt. Es braucht einen einfacheren Zugang zu den diesbezüglichen Angeboten der Unternehmen, beispielsweise durch digitales «Matching»
Warum ist das wichtig?
Die Berufslehre hat in der Schweiz eine lange Tradition und ist ein Erfolgsmodell. Trotzdem wird sie im Kanton Basel-Landschaft im Vergleich mit dem akademischen Weg als weniger attraktiv wahrgenommen. Während in Kantonen wie Aargau oder Solothurn rund 70 Prozent der Jugendlichen nach der Sekundarschule eine Lehre beginnen, sind es im Baselbiet nur 57 Prozent. Diesem Trend will die Initiative entgegenwirken. Besonders wichtig ist dabei ein praxisnaher Unterricht, der den Schülern zeigt, welche Karrierechancen eine Lehre bieten kann. Viele erfolgreiche Unternehmer und Fachkräfte haben ihre Karrieren mit einer Berufslehre gestartet.
Die Umsetzung
Im Bildungsgesetz soll festgehalten werden, dass bei dem Übertritt in die berufliche Grundbildung die Sekundarschulen mit den Organisationen der Wirtschaft eng zusammenarbeiten sollen. Dies gilt auch für die Erarbeitung der Lerninhalte. In Absprache mit diesen Organisationen ist sicherzustellen, dass Teile des Unterrichts zur beruflichen Orientierung einen direkten Einblick ins Wirtschaftsleben erlauben und von Exponenten aus der wirtschaftlichen Praxis bestritten werden. Der Fokus soll dabei auf die Karrierechancen mit einem Berufsbildungsabschluss gerichtet sein. Der Regierungsrat regelt die Entschädigung an Dritte für die Mitarbeit in der beruflichen Orientierung.
Gesetzestext
§ 27a Übertritt in die berufliche Grundbildung
1 Für den Übertritt in die berufliche Grundbildung arbeiten die Sekundarschulen mit den Organisationen der Wirtschaft zusammen, mit dem Ziel, den Unterricht an den Bedürfnissen der Gesellschaft, der Schülerinnen und Schüler sowie in angemessener Form an jener der Arbeitswelt auszurichten.
2 Dies gilt insbesondere für den Unterricht zur beruflichen Orientierung auf Sekundarstufe I.
3 Gemeinsam sorgen die Sekundarschulen und die Organisationen der Arbeitswelt dafür, dass die berufliche Orientierung stets praxisnahe und mit angemessenem Fokus auf die Karrierechancen mit einem Berufsbildungsabschluss ausgestaltet ist.
4 Die Organisationen der Arbeitswelt werden bei der Erarbeitung der Lerninhalte beigezogen. In Absprache mit diesen Organisationen ist sicherzustellen, dass Teile des Unterrichts zur beruflichen Orientierung einen direkten Einblick ins Wirtschaftsleben erlauben und von Exponenten aus der wirtschaftlichen Praxis bestritten werden.
5 Der Regierungsrat regelt die Entschädigung an Dritte für die Mitarbeit in der beruflichen Orientierung.
§ tbd Übergangsbestimmungen zu §27a vom [Abstimmungsdatum]
1 Der revidierte § 27a wird erstmals in dem Schuljahr angewandt, das auf das Jahr der Annahme der Bestimmung in der Volksabstimmung folgt.
2 Der Regierungsrat und der Bildungsrat erlassen die notwendigen Ausführungsbestimmungen.
