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Formulierte Gesetzesinitiative
Universität Basel besser an die Nachfrage am Arbeitsmarkt ausrichten
Die Wahl des Studienfachs richtet sich verständlicherweise nach den persönlichen Interessen. Den wenigsten Studierenden sind aber die Karriere- und Verdienstmöglichkeiten des gewählten Studienfachs bekannt. Oft werden Studien abgeschlossen, die auf dem Arbeitsmarkt kaum nachgefragt sind. Eine verbesserte Kommunikation zu den Karrierechancen und eine vermehrte Ausrichtung der Universität auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts sollen den Jugendlichen beim Finden eines Studiengangs helfen, der in der Wirtschaft auch tatsächlich nachgefragt ist.
5 Gründe,
weshalb es die Initiative braucht
Studienentscheide auf einer fundierten Grundlage ermöglichen
Viele Studieninteressierte kennen die Karriere- und Arbeitsmarktperspektiven ihres Studiengangs nur unzureichend. Die Initiative sorgt für mehr Transparenz bei der Studienwahl.
Studienberatung praxisnäher gestalten
Neben persönlichen Interessen sollen auch Berufsaussichten und Arbeitsmarktchancen stärker in die Studienberatung einfliessen. So können Studenten ihre Entscheidung bewusster treffen.
Universität und Arbeitsmarkt besser vernetzen
Eine beratende Vertretung der Wirtschaft bringt die Anforderungen des Arbeitsmarkts frühzeitig in die Diskussion ein und stärkt den Austausch zwischen Universität und Unternehmen.
Fachkräfte dort ausbilden, wo sie gebraucht werden
Die Initiative fördert eine stärkere Ausrichtung der Studiengänge an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und hilft, Fachkräfteengpässe langfristig zu entschärfen.
Freiheit durch bessere Information stärken
Die Initiative schreibt niemandem vor, was studiert werden soll. Sie schafft mehr Transparenz über Berufsperspektiven und ermöglicht Studieninteressierten, ihre Studienwahl eigenverantwortlich und gut informiert zu treffen.
Die Forderung
Die Initiative «Universität Basel besser an die Nachfrage am Arbeitsmarkt ausrichten» will sicherstellen, dass die Studiengänge vermehrt auf die Bedürfnisse der Wirtschaft abgestimmt werden. Eine gezieltere Ausbildung an der Universität würde helfen, den Fachkräftemangel zu lindern. Ausserdem soll die Studienberatung Anreize schaffen, dass vermehrt Studiengänge gewählt werden, die im Arbeitsmarkt gefragt sind. Eine Kommission aus Vertretern der Wirtschaft soll beratend zur Seite stehen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts gehört werden.
Warum ist das wichtig?
Nicht jeder Studiengang bietet die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Viele junge Menschen wählen ihren Studienweg nach persönlichen Interessen, oft ohne einen klaren Überblick über die späteren Berufsaussichten zu haben. Die Initiative will deshalb dafür sorgen, dass die Studienberatung an der Universität auch die Karriere- und Verdienstmöglichkeiten stärker thematisiert. Ein weiteres Problem bei der Wahl des Studienfachs ist, dass sie selten an der Nachfrage im Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Das ist gerade im Hinblick auf den aktuellen Fachkräftemangel gravierend.
Die Umsetzung
Die Vertreter des Kantons Basel-Landschaft in den Organen, welche die Universität beaufsichtigen oder leiten, sollen darauf hinwirken, dass sich die universitäre Lehre auch an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert. Ein Studium soll für eine berufliche Tätigkeit genutzt werden können. Um ein entsprechendes Nachfragemonitoring sicherzustellen, soll eine Konsultativkommission aus Wirtschaftsvertretern der Universität beratend zur Seite stehen. Deren Fokus liegt insbesondere darauf, dass nach Abschluss des Studiums der Einstieg in den Beruf so rasch wie möglich geschieht. Die Kommission wird durch den Regierungsrat gewählt und setzt sich aus einer repräsentativen Vertretung der Wirtschaft zusammen.
Gesetzestext
§ 53c Lehre an der Universität
1 Die Vertreter des Kantons wirken in den Organen, welche die Universität beaufsichtigen oder leiten, darauf hin, dass sich die Lehre an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert. Ein Studium soll rasch für eine berufliche Tätigkeit genutzt werden können.
2 Zu diesem Zweck steht den Vertretern des Kantons eine Konsultativkommission beratend zur Seite. Die Kommission wird durch den Regierungsrat gewählt und setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft zusammen, wobei die Wirtschaftskammer Baselland ein Vorschlagsrecht hat.
§ tbd Übergangsbestimmung zu § 53c vom [Abstimmungsdatum]
1 Der revidierte § 53c wird erstmals in dem akademischen Jahr angewandt, das auf das Jahr der Annahme der Bestimmung in der Volksabstimmung folgt.
2 Der Regierungsrat erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen.
