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Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeits­­­­be­din­gungen als Richt­schnur für die öffentliche Verwaltung

Formulierte Verfassungsinitiative

Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeits­­­­be­din­gungen als Richt­schnur für die öffentliche Verwaltung

Die KMU-Wirtschaft bekundet vermehrt Mühe, auf dem Arbeitsmarkt die nötigen Fachkräfte zu finden. Mit ein Grund ist die Konkurrenz durch die öffentliche Verwaltung. Viele KMU können mit den Löhnen und Anstellungsbedingungen des Staats nicht mithalten. Das führt zunehmend zu Frust und Ärger. Es muss dringend ein fairer Wettbewerb um Fachkräfte hergestellt werden.

Die Forderung

Die Initiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» will eine faire Ausmarchung zwischen der öffentlichen Verwaltung und den KMU auf dem Arbeitsmarkt . Dafür sollen die Anstellungsbedingungen in der öffentlichen Verwaltung stärker an denjenigen der KMU ausgerichtet werden. Dies betrifft Löhne, Ferienregelungen und Arbeitszeiten. Der Staat soll nicht mit Steuergeldern für überhöhte Gehälter und Vergünstigungen sorgen, um so den privaten Unternehmen gut qualifizierte Arbeitskräfte abzuwerben.

Warum ist das wichtig?

Die wachsende Dominanz des Staates beeinträchtigt die KMU in vielerlei Hinsicht. Ständig neue Regulierungen führen zu einer Aufblähung der Verwaltung und schaffen zusätzliche staatliche Stellen, die wiederum in Form von neuer Bürokratie bei den KMU ankommen und wertvolle Zeit fürs Kerngeschäft wegfressen. Bei der Besetzung der vielen neuen Stellen lockt die öffentliche Hand mit attraktiven, über die Steuerzahlungen der KMU finanzierten Arbeitsbedingungen und zieht damit Fachkräfte aus der Wirtschaft ab, die dringend gebraucht werden. Diese Art der staatlichen Lohnkonkurrenz gilt es zu unterbinden.

Die Umsetzung

In der kantonalen Verfassung soll der Grundsatz festgehalten werden, dass sich die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen an den Anstellungsbedingungen orientieren, die bei kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Der Landrat soll die diesbezüglichen Richtwerte, die aus den vom Bundesamt für Statistik erhobenen Arbeitskosten abgeleitet werden können, innert zwei Jahren zur Anwendung bringen. Anschliessend soll der Regierungsrat alle vier Jahre aufzeigen, wie dieser politische Auftrag umgesetzt wird.

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