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BERUFSBILDUNG
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Formulierte Verfassungsinitiative
Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung
Die KMU-Wirtschaft bekundet vermehrt Mühe, auf dem Arbeitsmarkt die nötigen Fachkräfte zu finden. Mit ein Grund ist die Konkurrenz durch die öffentliche Verwaltung. Viele KMU können mit den Löhnen und Anstellungsbedingungen des Staats nicht mithalten. Das führt zunehmend zu Frust und Ärger. Es muss dringend ein fairer Wettbewerb um Fachkräfte hergestellt werden.
5 Gründe,
weshalb es die Initiative braucht
Einen fairen Wettbewerb um Fachkräfte schaffen
KMU und öffentliche Verwaltung konkurrieren um Fachkräfte. Die Initiative sorgt dafür, dass der Staat keine unfairen Vorteile bei den Anstellungsbedingungen hat.
KMU im Wettbewerb um Mitarbeiter stärken
Viele KMU können mit den Anstellungsbedingungen der öffentlichen Verwaltung nur schwer mithalten. Die Initiative schafft ausgewogenere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt.
Steuergelder verantwortungsvoll einsetzen
Der Staat soll nicht mit Steuergeldern überdurchschnittliche Anstellungsbedingungen finanzieren und damit Fachkräfte aus der Privatwirtschaft abwerben.
Die Anstellungsbedingungen an den KMU ausrichten
Löhne, Ferienregelungen und Arbeitszeiten in der öffentlichen Verwaltung sollen sich stärker an denjenigen der KMU orientieren. Das sorgt für mehr Ausgewogenheit zwischen Staat und Privatwirtschaft.
Mehr Fachkräfte in der Privatwirtschaft halten
KMU schaffen Arbeitsplätze, bilden Lehrlinge aus und tragen wesentlich zur Wertschöpfung im Kanton bei. Die Initiative hilft, dass qualifizierte Fachkräfte der Privatwirtschaft erhalten bleiben.
Die Forderung
Die Initiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» will eine faire Ausmarchung zwischen der öffentlichen Verwaltung und den KMU auf dem Arbeitsmarkt . Dafür sollen die Anstellungsbedingungen in der öffentlichen Verwaltung stärker an denjenigen der KMU ausgerichtet werden. Dies betrifft Löhne, Ferienregelungen und Arbeitszeiten. Der Staat soll nicht mit Steuergeldern für überhöhte Gehälter und Vergünstigungen sorgen, um so den privaten Unternehmen gut qualifizierte Arbeitskräfte abzuwerben.
Warum ist das wichtig?
Die wachsende Dominanz des Staates beeinträchtigt die KMU in vielerlei Hinsicht. Ständig neue Regulierungen führen zu einer Aufblähung der Verwaltung und schaffen zusätzliche staatliche Stellen, die wiederum in Form von neuer Bürokratie bei den KMU ankommen und wertvolle Zeit fürs Kerngeschäft wegfressen. Bei der Besetzung der vielen neuen Stellen lockt die öffentliche Hand mit attraktiven, über die Steuerzahlungen der KMU finanzierten Arbeitsbedingungen und zieht damit Fachkräfte aus der Wirtschaft ab, die dringend gebraucht werden. Diese Art der staatlichen Lohnkonkurrenz gilt es zu unterbinden.
Die Umsetzung
In der kantonalen Verfassung soll der Grundsatz festgehalten werden, dass sich die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen an den Anstellungsbedingungen orientieren, die bei kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Der Landrat soll die diesbezüglichen Richtwerte, die aus den vom Bundesamt für Statistik erhobenen Arbeitskosten abgeleitet werden können, innert zwei Jahren zur Anwendung bringen. Anschliessend soll der Regierungsrat alle vier Jahre aufzeigen, wie dieser politische Auftrag umgesetzt wird.
Gesetzestext
§ 67a Anstellungsbedingungen
1 Als Anstellungsbedingungen gelten alle Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf die Arbeitskosten auswirken. Insbesondere erfasst sind der Lohn, die Ferien und die Arbeitszeit.
2 Die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen orientieren sich an den Anstellungsbedingungen, welche bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gelten.
3 Massgebend sind die Arbeitskosten, welche durch das Bundesamt für Statistik erhoben werden. Das Nähere regelt der Landrat.
4 Der Regierungsrat berichtet dem Landrat alle vier Jahre über die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen im Vergleich mit den Anstellungsbedingungen bei KMU.
§ tbd Übergangsregelung zu § 67a vom [Abstimmungsdatum]
1 Der Landrat revidiert die Gesetzgebung gemäss § 67a innert zwei Jahren nach dessen Annahme in der Volksabstimmung. Er sorgt dafür, dass die revidierte Gesetzgebung für ab diesem Zeitpunkt neu nach dem kantonalen Personalgesetz angestellte Personen unbeschränkt gilt.
2 Zudem wird der revidierte § 67a bei der nächsten auf die Volksabstimmung folgenden periodischen Überprüfung des Lohnsystems berücksichtigt. Diesbezügliche Anpassungen werden auch für Personen wirksam, welche bereits vor Inkrafttreten der genannten Bestimmung nach dem kantonalen Personalgesetz angestellt waren.
3 Tritt die entsprechende Gesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von § 67a in Kraft, so erlässt der Regierungsrat die nötigen Ausführungsbestimmungen.
